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ÄNDERUNGEN ZUR UMSATZSTEUER 2010
 

Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2009 auch Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen.
Ab 2010 gelten u.a. folgende Änderungen:

- Neuregelung Ort der "sonstigen Leistung"

Eine Neuregelung gibt es für sog. sonstige Leistungen, die an einen anderen Unternehmer erbracht werden. Grundsätzlich ist der Empfängerort maßgelblich, also der Ort, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Von dieser Regel gibt es nur noch wenige Ausnahmen, wie z.B. Grundstücksumsätze.

Befindet sich der Ort der sonstigen Leistung im Ausland, ist die Leistung in Deutschland nicht umsatzsteuerbar.

- Zusammenfassende Meldung auch für innergemeinschaftliche Dienstleistungen

Bislang musste der Unternehmer nur für innergemeinschaftliche Warenlieferungen (d.h. Lieferungen an Unternehmer innerhalb der EU) vierteljährlich eine sog. Zusammenfassende Meldung abgeben. Ab 2010 sind in der Zusammenfassenden Meldung grundsätzlich auch innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Unternehmer anzugeben.

- Elektronischer Antrag auf Vorsteuervergütung

Zahlt ein deutscher Unternehmer im EU-Ausland Vorsteuer, kann er sich diese im Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen. Der Antrag ist ab 2010 auf elektronischem Wege beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen. Die Neuregelung sieht zudem eine Verzinsung des Vorsteuervergütungsbetrags vor.


Stand: Januar/2010