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Dipl.-Kfm. Jan Bolzen Steuerberater

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses für einen Arbeitnehmer Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung geleistet, bleiben diese lohnsteuerfrei und auch beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn die Beiträge jährlich 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten. Für das Jahr 2007 ergibt sich somit ein Höchstbetrag von EUR 2.520,-.

Allerdings war hinsichtlich der Entgeltumwandlung die Befreiung in der Sozialversicherung lediglich bis zum 31.12.2008 vorgesehen. Diese Beschränkung soll jetzt durch eine Gesetzesänderung aufgehoben werden. Die Sozialversicherungsfreiheit soll danach für derartige Beiträge auch im Falle der Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus bestehen bleiben.

Rentenzahlungen sind später in voller Höhe einkommensteuerpflichtig, wenn sie aus geförderten betrieblichen Altersvorsorgemodellen stammen.

Stand: September/2007