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BMF VERSCHÄRFT AB 2010 DIE 1%-REGELUNG
 

Wird ein KFZ zu mehr als 50% betrieblich genutzt, können Steuerpflichtige zwischen der Besteuerung nach der 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode wählen.

Gelegentlich befinden sich im Betriebsvermögen eines Unternehmers mehrere PKW, die zu über 50% betrieblich genutzt werden und für die kein Fahrtenbuch geführt wird.

Bisher musste ein alleinstehender Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen dann nicht für alle Fahrzeuge (die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden), sondern nur für das KFZ mit dem höchsten Listenpreis einen Privatanteil nach der 1%-Methode versteuern.

Nun will die Finanzverwaltung ab 2010 grundsätzlich für jeden überwiegend betrieblich genutzten PKW, für den kein Fahrtenbuch geführt wird, einen Privatanteil nach der 1%-Methode versteuern. Auch wenn feststeht, dass außer dem Unternehmer niemand die Fahrzeuge privat nutzt, ist für jedes KFZ, das privat genutzt werden kann, monatlich 1% des Listenpreises zu versteuern, egal, wie viele KFZ es sind.


Stand: Juni/2010