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Dipl.-Kfm. Jan Bolzen Steuerberater

Geschenke an Geschäftsfreunde

Solche "Sachzuwendungen" an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind - also z.B. Kunden, Geschäftsfreunde usw. - dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Kosten pro Empfänger und Jahr EUR 35,- ohne Umsatzsteuer (falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) nicht übersteigen. Ist der Betrag höher oder werden an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke überreicht, deren Gesamtkosten EUR 35,- übersteigen, entfällt die steuerliche Abzugsmöglichkeit in vollem Umfang.

Eine Ausnahme sind Geschenke bis EUR 10,-. Hier geht der Fiskus davon aus, dass es sich um Streuwerbeartikel handelt. Hierfür entfällt auch die Aufzeichnungspflicht der Empfänger.


Stand: Dezember/2022