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Dipl.-Kfm. Jan Bolzen Steuerberater

Offenlegung Jahresabschluss

Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als Vollhafter (z.B. GmbH & Co. KG) sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt beim elektronischen Bundesanzeiger in elektronischer Form.

Nach Inkrafttreten des MicroBilG (28.12.2012) ist es für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) zur Erfüllung ihrer handelsrechtlichen Offenlegungspflichten ausreichend, nur noch eine Hinterlegung - statt Veröffentlichung - der Bilanz beim Bundesanzeiger in elektronischer Form vorzunehmen.


Stand: November/2022