Der Bundesrat hat am 25.04.2008 dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zugestimmt.
Der allgemeine Beitragssatz steigt ab 01.07.2008 auf 1,95% (vorher 1,7%) bzw. für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, auf 2,2% (vorher 1,95%).
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge je zur Hälfte, nur der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,25%) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.