Am 31.05.2010 endet grundsätzlich die Frist zur Abgabe der Erklärungen zur Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer für das Jahr 2009.
Die Abgabefrist wird allgemein bis zum 31.12.2010 verlängert, wenn die Erklärungen von einem Steuerberater angefertigt werden. Eine weitere Verlängerung bis zum 28.02.2011 ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei Nichtabgabe ergeht in der Regel ein Schätzungsbescheid, der häufig zu einer höheren Steuerzahlung führt.