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STEUERERKLÄRUNGSFRIST 31.05.2011
 

Am 31.05.2011 endet grundsätzlich die Frist zur Abgabe der Erklärungen zur Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer für das Jahr 2010.

Die Abgabefrist wird allgemein bis zum 31.12.2011 verlängert, wenn die Erklärungen von einem Steuerberater angefertigt werden. Eine weitere Verlängerung bis zum 28.02.2012 ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei Nichtabgabe ergeht in der Regel ein Schätzungsbescheid, der häufig zu einer höheren Steuerzahlung führt.


Stand: März/2011