Unternehmensteuerreform 2008
Nachdem der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz zugestimmt hat, werden diese gesetzlichen Regelungen zum 1.1.2008 (teils auch zum 1.1.2009) mit nachfolgenden Neuerungen in Kraft treten:
- Die Begünstigung nach § 7g EStG (ehemals Ansparrücklage, in Zukunft Investitionsabzugsbetrag) wird neu geregelt.
- Es wird eine Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen mit anschließender Nachbelastung bei Entnahmen eingeführt. Soweit Gewinne thesauriert werden, soll die Steuerbelastung der von Kapitalgesellschaften entsprechen, der Steuersatz soll dabei 28,25 % - zzgl. Solidaritätszuschlag - betragen. Einen Antrag kann stellen, wer zu mehr als 10% am Gewinn beteiligt ist oder dieser für ihn mehr als 10.000,- EUR beträgt. Bei späterer Entnahme soll eine Nachbelastung mit dem Abgeltungssatz für Dividenden erfolgen.
- Die degressive Abschreibung wird abgeschafft.
- Die Regelungen für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) werden verändert.
- Der Körperschaftsteuersatz wird von 25 % auf 15 % abgesenkt.
- § 8a KStG wird abgeschafft und eine „Zinsschranke“ für Kapitalgesellschaften wie auch Personengesellschaften eingeführt. Der Unternehmer kann grundsätzlich Schuldzinsen in Höhe seiner Zinserträge abziehen. Darüber hinaus sind die Schuldzinsen grundsätzlich nur bis zur Höhe von 30 % des EBITDA abzugsfähig. Liegen die Zinsen unter 1. Mio. EUR sind sie immer in vollem Umfang abzugsfähig.
- Die Regelungen zum sog. „Mantelkauf“ werden verändert. In Zukunft soll für die Berücksichtigung der vortragsfähigen Verluste nur noch darauf abgestellt werden, ob ein neuer Anteilseigner maßgebend auf die Geschicke der Kapitalgesellschaft einwirken kann. Bei Übertragung von mehr als 25 % bis zu 50 % innerhalb von 5 Jahren, ergibt sich ein quotaler Verlust des Verlustvortrags, bei mehr als 50 % geht der Verlustvortrag komplett verloren.
- Werden Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen gehalten, entfällt das Halbeinkünfteverfahren. An diese Stelle tritt das Teileinkünfteverfahren. Dabei bleiben 40 % von der Steuer freigestellt, so dass 60 % besteuert werden. Gleiches gilt für Veräußerungsgewinne für im Betriebsvermögen gehaltene Anteile. Korrespondierend dazu sind die Werbungskosten in diesem Zusammenhang zu 60 % abzugsfähig (gilt ab 2009).
- Die Gewerbesteuer wird nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar sein. Dafür wird die Steuermesszahl auf 3,5 % abgesenkt und der Anrechnungsfaktor von 1,8 auf 3,8 bei der Einkommensteuer erhöht.
- Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen wird komplett neu geregelt. Es wird 1/4 aller Zinsen hinzugerechnet. Bei Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren wird 1/4 des sog. Finanzierungsanteils hinzugerechnet. Dieser wird bei mobilen Wirtschaftsgütern mit 20 % und bei immobilen Wirtschaftsgütern mit 75 % pauschaliert. Es gibt einen Freibetrag für alle Zinsen und Finanzierungsanteile von 100.000,- EUR.
- Die Beteiligungsgrenze für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dividenden aus Streubesitz im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften wird von 10 auf 15 Prozent angehoben.
- Für private Kapitalerträge wird ab 1.1.2009 eine Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Soli und KiSt) eingeführt. Das Halbeinkünfteverfahren wird gleichzeitig abgeschafft.
- Die Besteuerung der Spekulationsgeschäfte wird neu geregelt. Gewinne aus dem Verkauf von Streubesitzanteilen an Kapitalgesellschaften werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst. Damit wird eine Einbeziehung in die Abgeltungbesteuerung ermöglicht. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt. Die Neuregelung gilt grundsätzlich für Verkäufe von Anteilen, die nach dem 31.12.2008 erworben werden.
- Für private Anleger wird ein Sparer-Pauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i.H.v. 801,- EUR eingeführt (Zusammenfassung von Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag). Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Stand: Juli/2007