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VERFASSUNGSWIDRIG - KÜRZUNG ENTFERNUNGSPAUSCHALE
 

Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.12.2008 entscheiden, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Das heißt, die seit 1. Januar 2007 geltende gesetzliche Regelung zur Pendlerpauschale, die eine Geltendmachung erst ab dem 21. Entfernungskilometer vorsah, ist nicht zulässig.

Der Gesetzgeber wird mit dem Urteil verpflichtet, rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Bis zu einer Neuregelung sei die Pauschale - vorläufig - unbeschränkt ab dem 1. Entfernungskilometer zu gewähren.

Da Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2007 insoweit vorläufig ergangen sind, erfolgt deren Änderung nun von Amts wegen. Die Änderungen sollen voraussichtlich im 1.Quartal 2009 erfolgen.

Stand: Dezember/2008