Die Verpflichtung zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Dreiecksgeschäften wird ab dem 01.07.2010 von bisher quartalsweise auf monatlich verkürzt.
Gleichzeitig wird die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen vom 10. auf den 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats verlängert.
Die Berichtigung einer fehlerhaften oder unvollständigen Zusammenfassenden Meldung ist innerhalb eines Monats vorzunehmen.
Stand: Mai/2010
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