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ABGELTUNGSTEUER
 

Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen wird ab 1.1.2009 eine Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Soli und KiSt) eingeführt. Hierunter fallen wie bisher z.B. Zinsen und Dividenden. Als Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nun auch, unabhängig von der Haltedauer, Gewinne und Verluste aus Wertsteigerungen erfasst. Dies gilt für alle Kapitalanlagen, deren Erträge zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen, wie z.B. Aktien. Die Steuer auf Wertsteigerungen betrifft nur Kapitalanlagen die nach dem 31.12.2008 erworben werden.

Das Halbeinkünfteverfahren wird gleichzeitig abgeschafft.

Führt die Abgeltungssteuer für den Steuerpflichtigen zu einer höheren Steuerbelastung, so kann er die Einkünfte in seiner Einkommensteuererklärung angeben, so dass dann die Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen erfolgt.

Zur Abführung der Kirchensteuer ist gegenüber den Banken zu erklären, welcher Konfession der Steuerpflichtige angehört.

Nicht unter die Abgeltungsteuer fallen Zinsen und Einnahmen aus stillen Beteiligungen, wenn Gläubiger und Schuldner nahe stehende Personen sind oder ein Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) mit mindestens 10 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

Stand: Juni/2007