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NEUE BUCHFÜHRUNGSGRENZE
 

Gewerbetreibende sind grundsätzlich dann verpflichtet, Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen, wenn der Betrieb bestimmte Größenmerkmale - Gewinn- bzw. Umsatzgrenze - überschreitet.

Die Gewinngrenze wurde nun von EUR 30.000,- auf EUR 50.000,- angehoben. Die neue Grenze gilt erstmals für Gewinne der nach dem 31. Dezember 2007 beginnenden Wirtschaftsjahre.

Die seit Anfang 2007 geltende Umsatzgrenze von EUR 500.000,- pro Kalenderjahr gilt unverändert weiter.

Stand: November/2007