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ABSCHREIBUNG VON GERINGWERTIGEN WIRTSCHAFTSGÜTERN
 

Bei den Gewinneinkünften (Land- u. Forstwirtschaft, gewerbliche- und selbständige Einkünfte) wird die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ab 2008 geändert.

Eigenständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 150 EUR sind zwingend sofort als Betriebsausgaben abzusetzen.

Für alle eigenständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 EUR aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Sammelposten zu bilden, der über 5 Jahre zu je 20% abgeschrieben wird.

Besondere Aufzeichnungsvorschriften entfallen.

Bei den Überschusseinkünften (z.B. Vermietung u. Verpachtung) ist wie bisher bei Anschaffungskosten bis zu 410,- EUR ein sofortiger Abzug als Werbungskosten möglich.

Stand: Juli/2007