GEWINNE/VERLUSTE BEI VERÄUßERUNG PRIV. GEGENSTÄNDE
Bei der Veräußerung privater Vermögensgegenstände erzielte Gewinne sind steuerpflichtig, wenn der Erwerb und die Veräußerung innerhalb der sog. Spekulationsfrist von einem Jahr (Grundstücke zehn Jahre) liegen (§ 23 Abs. 1 EStG).
Die Finazverwaltung war bisher der Auffasssung, dass dies nicht für Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs gilt. Der Bundesfinanzhof hat nun anders entscheiden und den Verkauf eines privaten PKW innerhalb eines Jahres als im Rahmen von § 23 EStG steuerpflichtiges Geschäft angesehen. Verluste können zwar nicht mit allen anderen positiven Einkünften verrechnet werden, aber mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften.