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BÜRGERENTLASTUNGSGESETZ |
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Der Gesetzgeber hat u.a. folgende Änderungen in das Bürgerentlastungsgesetz eingebunden:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ab dem 01.01.2010 besser steuerlich berücksichtigt.
Die bestehende Regelung: Bisher können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Höhe von € 2.400,- (Selbständige) oder € 1.500,- (Arbeitnehmer) steuerlich berücksichtigt werden.
Die neue Regelung: Künftig steigen die Abzugsvolumina um € 400,-, also auf € 2.800,- bzw. € 1.900,-. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.
- Entlastung für Unternehmen Die bei der Umsatzsteuer für kleinere Unternehmen mögliche Ist-Besteuerung wird bundesweit ausgeweitet.
Das heißt, dass die Unternehmen die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer - auf Antrag - erst an das Finanzamt entrichten müssen, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt worden ist. Die dafür maßgebliche Umsatzgrenze wird auf € 500.000,- angehoben (vorher € 250.000,-). Diese Maßnahme gilt bereits ab 01.07.2009; sie soll aber Ende 2011 wieder auslaufen.
Das Bundesfinanzministerium hat hierzu folgende Festlegungen getroffen:
- Die Genehmigung der Ist-Besteuerung wird nur für Umsätze erteilt, die nach dem 30.06.2009 ausgeführt werden. Ein rückwirkender Wechsel für Voranmeldungszeiträume, die vor dem 01.07.2009 enden, ist nicht möglich.
- Hinsichtlich des maßgeblichen Gesamtumsatzes wird ausschließlich auf den Umsatz des Kalenderjahres 2008 abgestellt, der für eine Genehmigung der Ist-Besteuerung nach der Neuregelung nicht mehr als € 500.000,- betragen darf.
Stand: August/2009
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