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MAßNAHMENPAKET DER BUNDESREGIERUNG
 

Der Bundesrat hatte bereits am 05.12.2008 dem Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen zugestimmt. Zu den interessantesten Maßnahmen zählen u.a.:

- Degressive Abschreibungen
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2009 und 2010 angeschafft werden, wird die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Sie beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, höchstens 25%.

- Sonderabschreibungen
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur normalen Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen wurden auf EUR 335.000 bzw. EUR 200.000 erhöht.

- Handwerkerleistungen besser absetzbar
Bei den sog. haushaltsnahen Dienstleistungen wurde der Steuerbonus für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ab dem Jahr 2009 von EUR 600,- auf EUR 1.200,- (20% v. EUR 6.000,-) verdoppelt.


Stand: März/2009