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NEUE SCHWELLENWERTE FÜR STEUERANMELDUNGEN
 

Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten.

Zu der interessantesten Verfahrenserleichterung gehört u.a. die Anhebung der Werte für die monatlich abzugebenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen.

Ab dem 01.01.2009 wurden die Grenzen für die Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen von EUR 6.136,- auf EUR 7.500,- und für die Abgabe von vierteljährlichen Meldungen von EUR 512,- auf EUR 1.000,- erhöht.

Die Schwellenwerte für monatliche Lohnsteueranmeldungen erhöhen sich von EUR 3.000,- auf EUR 4.000,- und für vierteljährliche Anmeldungen von EUR 800,- auf EUR 1.000,-.


Stand: Februar/2009