Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten.
Zu der interessantesten Verfahrenserleichterung gehört u.a. die Anhebung der Werte für die monatlich abzugebenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen.
Ab dem 01.01.2009 wurden die Grenzen für die Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen von EUR 6.136,- auf EUR 7.500,- und für die Abgabe von vierteljährlichen Meldungen von EUR 512,- auf EUR 1.000,- erhöht.
Die Schwellenwerte für monatliche Lohnsteueranmeldungen erhöhen sich von EUR 3.000,- auf EUR 4.000,- und für vierteljährliche Anmeldungen von EUR 800,- auf EUR 1.000,-.