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REFORM DES BILANZRECHTS (BILMOG)
 

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) tritt nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft. Vorgesehen sind u.a. neue Bilanzierungsregelungen, die verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2010 anzuwenden sind.

Nachfolgend eine Auswahl wichtiger Änderungen im Überblick:

- Befreiung für bestimmte Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht
Einzelkaufleute, die an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen höchstens EUR 500.000 Umsatz und nicht mehr als EUR 50.000 Gewinn pro Geschäftsjahr erzielen, werden von der Buchführungs-, Bilanzierungs- und Inventurpflicht befreit.
Die Befreiung gilt nicht für Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG).

- Abschaffung der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit
Steuerliche Wahlrechte wie Sonderabschreibungen in der Steuer- und in der Handelsbilanz mussten bisher übereinstimmend ausgeübt werden. Diese sogenannte umgekehrte Maßgeblichkeit wird nun abgeschafft, so dass die Wahlrechte unterschiedlich ausgeübt werden können.

- Aktivierungsmöglichkeit selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftgüter des Anlagevermögens
Das BilMoG ermöglicht nun eine Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, wie z.B. Patente oder Know-how. Es besteht jedoch kein Aktivierungszwang.

- Bewertung von Rückstellungen mit dem zukünftigen Erfüllungsbetrag
Bei der Bewertung der Rückstellung ist in Zukunft der Erfüllungsbetrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zudem sind die Rückstellungen künftig abzuzinsen. Die Bewertung der Rückstellungen wird also dynamisiert.


Stand: Juni/2009