Die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen unter Anwendung der 1%-Regelung ist ab 2006 auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt worden, d.h. die betriebliche Nutzung muss mehr als 50% betragen. Bisher konnte die 1%-Regel auch für sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen angewandt werden, d.h. die betriebliche Nutzung musste nur mehr als 10% betragen.
Betroffen von der Neuregelung sind insbesondere Unternehmer. Nicht betroffen sind Dienstwagen von Arbeitnehmern.
Die Nachweispflicht für das Vorliegen einer betrieblichen Nutzung von mindestens 50% liegt beim Unternehmer.