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ÄNDERUNG BEI DER FIRMENWAGENBESTEUERUNG
 

Die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenwagen unter Anwendung der 1%-Regelung ist ab 2006 auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt worden, d.h. die betriebliche Nutzung muss mehr als 50% betragen. Bisher konnte die 1%-Regel auch für sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen angewandt werden, d.h. die betriebliche Nutzung musste nur mehr als 10% betragen.

Betroffen von der Neuregelung sind insbesondere Unternehmer. Nicht betroffen sind Dienstwagen von Arbeitnehmern.

Die Nachweispflicht für das Vorliegen einer betrieblichen Nutzung von mindestens 50% liegt beim Unternehmer.

Stand: Januar/2006