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EIGENHEIMZULAGE ENTFÄLLT AB 2006
 

Die Eigenheimzulage wird ab dem 1.1.2006 entfallen. Nur Bauherren, die vor dem 1.1.2006 mit der Herstellung beginnen bzw. Erwerber, die vor diesem Datum den notariellen Vertrag abschließen, haben noch Anspruch auf die Zulage über den gesamten Förderzeitraum von 8 Jahren.

Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird.

Anspruchsberechtigte, denen bereits eine Eigenheimzulage gewährt wurde, erhalten diese auch weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums.

Stand: Dezember/2005