Das Elterngeld wird ab 2007 als einkommensabhängige Leistung für die Eltern neugeborener Kinder eingeführt. Ein Elternteil erhält 67 % des letzten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.800 monatlich. Es wird bis zu 12 Monate ausgezahlt und um 2 Monate verlängert, sofern der andere Elternteil mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt und sich um die Kindesbetreuung kümmert.
Für Studenten, Arbeitslose oder geringverdienende Eltern wird ein Sockelbetrag von EUR 300,- gezahlt. Dieser Betrag wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.