Nachfolgend einige der wichtigsten geplanten steuerlichen Neuregelungen ab 2006 (Stand: 22.12.2005):
Verabschiedete Neuregelungen ab 2006:
Abschaffung der Freibeträge für Abfindungen. Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1.1.2006 wird eine Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1.1.2008 zufließt.
Streichung der begrenzten Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen ab 2006.
Die degressive Abschreibung für Mietwohngebäude wird ab 1.1.2006 entfallen.
Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten ab 2006. Der Betriebsausgabenabzug und Werbungskostenabzug sind davon nicht betroffen, so dass ein großer Teil der Kosten weiterhin steuerlich abzugsfähig sein wird.
Geplante Neuregelungen ab 2006:
Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge soll unverändert erhalten bleiben. Die Sozialversicherungspflicht soll jedoch bereits ab EUR 25Stundenlohn bestehen.
Die Umsatzgrenze von 500.000 EUR für die Ist-Besteuerung wird in den neuen Bundesländern über das Jahr 2006 hinaus bis Ende 2009 fortgeführt. In den alten Bundesländern wird die Umsatzgrenze ab 2006 von 125.000 EUR auf 250.000 EUR verdoppelt. Diese Änderung soll ab 1.7.2006 gelten.
Die Pauschalabgabe bei Mini-Jobs soll ab 01.07.2006 von 25 % auf 30 % angehoben werden.
Geplante Neuregelungen ab 2007:
Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Geschenken und Bewirtungskosten.
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch abzugsfähig sein, wenn dort der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegt.
Abschaffung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen und Auflösung innerhalb von 3 Jahren.
Das Lifo-Verfahren bei der Vorratsbewertung wird abgeschafft; statt dessen Ansatz mit dem Durchschnittswert.
Die Pendlerpauschale von EUR 0,30 je Entfernungskilometer und Arbeitstag wird erst ab dem 21. Entfernungskilometer berücksichtigt.
Der Sparerfreibetrag wird für Ledige von 1.370 EUR auf 750 EUR und für Verheiratete von 2.740 EUR auf 1.500 EUR gesenkt.
Einschränkung des Kindergeldes bzw. der steuerlichen Freibeträge für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Einführung eines Elterngeldes als einkommensabhängige Leistung für die Eltern neugeborener Kinder, wobei ein Elternteil 67 % des letzten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.800 monatlich erhalten soll. Für geringverdienende Eltern soll eine Mindestleistung gelten.
Für Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen von EUR 250. 000 / EUR 500.000 wird der Höchststeuersatz auf 45 % angehoben; dieser Zuschlag gilt nur für nichtgewerbliche Einkünfte.
Die Umsatzsteuer wird von 16 % auf 19 % erhöht, der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert.
Die Versicherungsteuer wird um 3 Prozentpunkte auf 19 % erhöht.
Die Steuerklassen sollen abgeschafft und durch ein Anteilssystem ersetzt werden. Damit zahlt jeder Ehegatte soviel Lohnsteuer, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht.
Durch Anhebung der Umsatzgrenze von EUR 350.000 auf EUR 500.000 wird die Einnahmen-Überschussrechnung ausgeweitet.
Geplante Neuregelungen ab 2008:
Private Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren und vermieteten Immobilien sollen pauschal mit 20 % besteuert werden. Die Spekulationsfristen von 1 Jahr bzw. 10 Jahren sollen entfallen. Unternehmenssteuerreform mit einer Vereinheitlichung der Besteuerungsgrundlagen für Kapital- und Personengesellschaften. Möglich ist die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 19 % und die Reduzierung der degressiven AfA.
Fortentwicklung der Gewerbesteuer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform. Die Gewerbesteuer soll dabei durch eine kommunale Unternehmenssteuer mit Hebesatz der Gemeinden ersetzt werden.