Sie sind hier: Archiv Jahr 2006  
 ARCHIV
Jahr 2009
Jahr 2008
Jahr 2007
Jahr 2006
Vorjahre

HAUSHALTSBEGLEITGESETZ 2006
 

Der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 wurde vom Bundeskabinett am 22.02.2006 beschlossen und soll vom Bundesrat am 16.06.2006 verabschiedet werden. Die Regelungen sollen ab 01.07.2006 bzw. erst ab 01.01.2007 in Kraft treten.

Nachfolgend die wichtigsten Inhalte, wobei Änderungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch möglich sind:

- Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge soll unverändert erhalten bleiben. Die Sozialversicherungspflicht soll jedoch bereits ab € 25 Stundenlohn bestehen. Damit weicht das Sozialversicherungsrecht vom Steuerrecht ab (In-Kraft-Treten zum 1.7.2006).

- Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte wird von 25 % auf 30 % erhöht. Der Beitragssatz setzt sich dann grundsätzlich aus 15 % für die Rentenversicherung, 13 % für die Krankenversicherung und 2 % Steuern zusammen (In-Kraft-Treten zum 1.7.2006).

- Die Umsatzsteuer wird von 16 % auf 19 % erhöht; der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert. Zeitgleich wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2 %-Punkte auf 4,5% gesenkt (In-Kraft-Treten zum 1.1.2007).

Stand: März/2006