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LOHNSTEUERERMÄßIGUNG
 

Für Arbeitnehmer ist es vorteilhaft, bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen, einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Die Summe der zu berücksichtigen Beträge muss dabei mehr als EUR 600 betragen, wobei Werbungskosten nur in diese Summe einbezogen werden, soweit sie den Arbeitnehmerpauschbetrag von EUR 920,- übersteigen.

Unabhängig von der Höhe der Beträge werden z.B. Verluste aus anderen Einkunftsarten, Aufwendungen für haushaltsnahe Leistungen oder Verlustvorträge als Freibetrag eingetragen.

Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2006 kann bis zum 30.11.2006 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Stand: Oktober/2006