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MITTELSTANDSENTLASTUNGSGESETZ
 

Der Entwurf eines Mittelstandentlastungsgesetzes wurde vom Bundeskabinett am 25.04.2006 verabschiedet und soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.
Die Regelungen sollen ab 01.01.2007 in Kraft treten.

Nachfolgend die wichtigsten Inhalte, wobei Änderungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch möglich sind:

- Erleichterungen bei der Vorsteuerberichtigung.

- Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen soll von bisher € 100 auf € 150 erhöht werden.

- Für Gewerbetreibende soll die steuerliche Buchführungspflichtgrenze für den Umsatz von € 350.000 auf € 500.000 angehoben werden. Die Grenze für den Gewinn (€ 30.000) soll bestehen bleiben.

Stand: Mai/2006