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NEUE EXISTENZGRÜNDERFÖRDERUNG
 

Zum 01. August 2006 löst der neue Gründungszuschuss für Arbeitslose die bisherige Ich-AG-Förderung sowie das Überbrückungsgeld ab.

Anspruchsberechtigt sind insbesondere Personen, die durch Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden und bis zur Aufnahme der Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung bezogen haben bzw. in einer Arbeitsbeschafffungsmaßnahme gefördert wurden und bei Aufnahme der Tätigkeit noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 90 Tage verfügen.

Der Gründungszuschuss wird zunächst für 9 Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zzgl. eines Zuschlags für soziale Sicherung von EUR 300,- monatlich gezahlt. Eine Anschlussförderung für weitere 6 Monate - die im Ermessen der Arbeitsagentur liegt - umfasst nur den Zuschlag von EUR 300,- monatlich.

Die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens ist - wie schon bei den früheren Existenzgründerförderungen - durch die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle (z.B. Steuerberater) nachzuweisen.

Stand: August/2006