Zum 01. Januar 2007 steigt der Normalsatz der Umsatzsteuer von 16% auf 19%. Damit sind vom 01. Januar 2007 an Lieferungen und sonstige Leistungen grundsätzlich mit 19% zu versteuern. Der ermäßigte Steuersatz von 7% bleibt wie bisher bestehen.
Maßgebend für die Anwendung des jeweils gültigen Steuersatzes ist der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird, also die Leistung erbracht wird. Nicht entscheidend sind dagegen der Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung, der Rechnungserteilung oder ein vertraglich bestimmter Zeitpunkt.
Verträge über Dauerleistungen (z.B. Mietvertrag), die als Rechnung anzusehen sind, müssen an den neuen Steuersatz angepasst werden.