Das neue Bundeskabinett hat das Aus für eine Reihe von steuerlichen Verlustzuweisungsmodellen beschlossen. Der neue § 15 b EStG betrifft insbesondere Medien-, Windkraft- und Leasingfonds.
Verluste aus solchen Beteiligungen sollen nur noch mit Gewinnen aus derselben Quelle verrechenbar sein. Die neue Regelung gilt für alle Steuerstundungsmodelle, denen der Anleger nach dem 10.11.2005 beigetreten ist, oder für die nach diesem Stichtag mit dem Aussenvertrieb begonnen wurde.
Damit treten von den steuerbegünstigten Kapitalanlagen zukünftig insbesondere ausländische Immobilienfonds und Schiffsbeteiligungen (unter Tonnagesteuer) in den Vordergrund, denn bei diesen Beteiligungen erzielen die Anleger keine steuerlichen Verluste, sondern nahezu steuerfreie Ausschüttungen.