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Vorjahre

KONTROLLMÖGLICHKEITEN DER FINANZVERWALTUNG
 

Die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung zur Ermittlung von steuerpflichtigen Einkünften wurden in letzter Zeit erheblich erweitert. Es handelt sich hierbei insbesondere um:

- Kontenabfrage innerhalb des Bundesgebietes unter bestimmten Voraussetzungen
- Pflicht inländischer Kreditinstitute zur Ausstellung von Bescheinigungen über
Kapitalerträge und Spekulationsgewinne, die vom Finanzamt angefordert werden können
- Meldung nahezu sämtlicher Rentenzahlungen an eine zentrale Stelle
- Mitteilung über Zinserträge innerhalb der EU

Seit jeher sind Behörden, Notare, Kreditinstitute und Lebensversicherungen in bestimmten Fällen zu Meldungen an die Finanzverwaltung verpflichtet. Dies betrifft z.B. Grundstücksübertragungen und Erbschaften.

Stand: Juli/2005