Die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung zur Ermittlung von steuerpflichtigen Einkünften wurden in letzter Zeit erheblich erweitert. Es handelt sich hierbei insbesondere um:
- Kontenabfrage innerhalb des Bundesgebietes unter bestimmten Voraussetzungen - Pflicht inländischer Kreditinstitute zur Ausstellung von Bescheinigungen über Kapitalerträge und Spekulationsgewinne, die vom Finanzamt angefordert werden können - Meldung nahezu sämtlicher Rentenzahlungen an eine zentrale Stelle - Mitteilung über Zinserträge innerhalb der EU
Seit jeher sind Behörden, Notare, Kreditinstitute und Lebensversicherungen in bestimmten Fällen zu Meldungen an die Finanzverwaltung verpflichtet. Dies betrifft z.B. Grundstücksübertragungen und Erbschaften.