Durch das Alterseinkünftegesetz ändert sich u.a. die Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen werden.
Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen werden, sind (wie bisher) steuerfrei, sofern die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und keine frühere Auszahlung erfolgt.
Erträge aus einer Kapitallebensversicherung, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wird, sind zukünftig unabhängig von Laufzeit und Auszahlungszeitpunkt grundsätzlich voll steuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt für Lebensversicherungsverträge, bei denen die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und die nach dem 60. Lebensjahr des Versicherten ausgezahlt werden. Diese werden nur zur Hälfte besteuert.