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STEUERRECHTSÄNDERUNGEN 2004 |
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Insbesondere durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004, das Protokollerklärungsgesetz (Korb II) sowie das Steueränderungsgesetz 2003 ergeben sich diverse steuerliche Veränderungen, die grundsätzlich ab dem 01.01.2004 gelten. Nachfolgend einige wesentliche Änderungen:
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Haushaltsbegleitgesetz 2004
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- Zum 01.01.2004 Absenkung des Einkommensteuer-Eingangssteuersatzes auf 16% sowie des Spitzensteuersatzes auf 45%. Anhebung des Grundfreibetrages auf EUR 7.664,-.
- Begrenzung der Entfernungspauschale zum 01.01.2004 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf EUR 0,30 (bisher EUR 0,36 bzw. 0,40) je Entfernungskilometer.
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Steueränderungsgesetz 2003
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- Die Zweijahresfrist für die steuerliche Anerkennung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entfällt generell bereits ab dem Jahr 2003 und in Fällen, in denen die Einkommensteuerveranlagung für davor liegende Jahre noch nicht formell bestandskräftig ist.
- Hinsichtlich der Renovierung von Gebäuden wird die bisherige Verwaltungsauffassung "drei Jahre und 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes" zur Abgrenzung zwischen anschaffungsnahem Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten gesetzlich geregelt. Dies gilt grundsätzlich für Baumaßnahmen die nach dem 31.12.2003 begonnen wurden.
- Im Bereich der Umsatzsteuer gelten ab 01.01.2004 diverse Änderungen. Änderungen bei der Umsatzsteuer
- Die Zahlungsschonfrist (gilt nicht bei Barzahlung/Zahlungen per Scheck) wird ab dem 01.01.2004 von bisher 5 Tagen auf 3 Tage verkürzt. Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge fällig. Die Abgabeschonfrist wird ganz aufgehoben.
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Protokollerklärungsgesetz (Korb II)
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- Ab 2004 können Verluste aus einer Einkunftsart, welche innerhalb eines Veranlagungszeitraumes angefallen sind, wieder unbegrenzt mit positiven Einkünften aus einer anderen Einkunftsart verrechnet werden.
- Die Höhe des Sockelbetrages, bis zu dem der Verlustvortrag in voller Höhe mit dem laufenden Gewinn verrechnet werden kann, beträgt EUR 1 Mio. Über den Sockelbetrag hinausgehende Verluste können bis zu 60% des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden. Der Verlustvortrag gilt nicht nur für die Einkommen- und Körperschaftsteuer, sondern auch für die Gewerbesteuer.
- Die körperschaftsteuerliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung wird europarechtskonform ausgestaltet. Zukünftig wird die Finanzierung von Kapitalgesellschaften mit Fremdkapital durch in- und ausländische Gesellschafter gleich behandelt. Außerdem wird eine Freigrenze von EUR 250.000- eingeführt.
- Zur Vereinheitlichung des Betriebsausgabenabzugs im Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen inländischer und ausländischer Beteiligungen gelten 5% der Dividenden bzw. Veräußerungsgewinnen als nicht abziehbare Aufwendungen.
Stand: Januar/2004
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