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VORDRUCK FÜR EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNG
 

Während bei der Ermittlung des Gewinns durch Bestandsvergleich die Form und der Aufbau von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (teilweise) durch das HGB vorgeschrieben sind, bestanden bisher keine Vorschriften für die Darstellung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung.

Ab dem Jahr 2004 sollte die Einnahme-Überschussrechnung auf einem amtlichen Vordruck als Anlage zur Steuererklärung abgegeben werden. Ein entsprechendes Formular, das von vielen Seiten kritisiert wurde, lag bereits vor, wurde jedoch nach einem Beschluss der Finanzministerkonferenz "eingestampft".

Der Vordruck wurde neu erarbeitet. Ab dem Jahr 2005 ist daher der amtliche Vordruck für die Einnahme-Überschussrechnung zu verwenden.

Liegen die Betriebseinnahmen unter EUR 17.500 muss der amtliche Vordruck nicht verwendet werden. Eine formlose Gewinnermittlung wie bisher ist ausreichend.

Stand: August/2005